Kundengeschenke haben eine lange Tradition und werden seit jeher von Firmen genutzt, um eine Bindung zum Unternehmen herzustellen, sich bei Bestandskunden zu bedanken und potenzielle neue Geschäftspartner für sich zu gewinnen. Diese gängige Praxis ist ideal, um mit hochwertigen Werbeartikeln ein positives Image für das Unternehmen zu kreieren und wird in sämtlichen Branchen genutzt.


Besonders zum Ende des Jahres verteilen Firmen Kundengeschenke, um sich für die Zusammenarbeit zu bedanken. Doch auch ein erfolgreicher Projektabschluss oder andere Anlässe wie runde Geburtstage sind eine willkommene Gelegenheit, Kunden und Geschäftspartnern eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Viele Unternehmen greifen bei Kundengeschenken auf Werbeartikel zurück, aber auch regionale Spezialitäten oder Dinge mit Branchenbezug werden gern verschenkt.


Grundsätzlich ist gegen Kundengeschenke nichts einzuwenden, sind doch kleine Aufmerksamkeiten ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung. Allerdings gilt es, insbesondere in den Fällen, in denen es sich nicht um Werbeartikel handelt, gewisse Regeln zu beachten, damit erst gar nicht der Verdacht der Korruption oder der Bestechung aufkommen kann. In Österreich wurde diesbezüglich im Jahr 2013 das Korruptionsstrafrecht erheblich verschärft, sodass es aufgrund unangemessener und überteuerter Kundengeschenke schnell zu empfindlichen Strafen kommen kann.


Auch Mitarbeitergeschenke sind in vielen Firmen sehr beliebt – sei es auf Weihnachtsfeiern, für Dienstjubiläen oder einen Geschäftsabschluss. Diese Mitarbeitergeschenke dienen der Motivation und sollen gleichzeitig Wertschätzung und Anerkennung der jeweiligen Leistung zum Ausdruck bringen.



Compliance-Regeln und steuerliche Aspekte bei Kunden- und Mitarbeitergeschenken

Um nicht in die Nähe des Verdachts der versuchten Bestechung zu kommen, müssen Unternehmen bei der Vergabe von Kundengeschenken bestimmte Regelungen beachten. Werbeartikel wie Kugelschreiber und Kalender mit dem jeweiligen Firmennamen oder USB-Sticks, die das Unternehmenslogo tragen, sind unproblematisch und stellen gleichzeitig einen Bezug zum Unternehmen her. Auch ein Blumenstrauß zum Geburtstag entspricht den Compliance-Regeln. Hochpreisige Kundengeschenke, die keine Werbeartikel sind, legen dagegen schnell den Verdacht der versuchten Bestechung nahe.


Wer als Unternehmen klassische Werbeartikel als Kundengeschenke nutzt, kann diese außerdem steuerlich absetzen. Dies ist ein weiterer wesentlicher Vorteil von Werbeartikeln gegenüber anderen Kundengeschenken. Dank ihres starken Bezugs zum Unternehmen stärken sie die Kundenbindung und bieten zusätzlich einen nicht zu unterschätzenden Steuervorteil.


Auch bei der Vergabe von Mitarbeitergeschenken gilt es, gewisse steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Unternehmen Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben absetzen. Sachgeschenke sind für Mitarbeiter bis zu einem Wert von 186 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Übersteigt der Wert der Mitarbeitergeschenke diese Summe, werden Abgaben fällig. Diesen Aspekt sollten Unternehmen bei Mitarbeitergeschenken unbedingt beachten, da sonst der positive Effekt eines Geschenks verpufft. Stand März 2021 in Österreich.



Autor: Jürgen Krausgruber, ebets GmbH

Gepostet am: 17. März 2021